Das Mobilfunk-Vorsorgekonzept

Was ist ein „Mobilfunk-Vorsorgekonzept“?

Unter einem „Mobilfunk-Vorsorgekonzept“ versteht man, dass die Gemeinde, auf deren Gebiet eine neue Mobilfunk-Sendeanlage errichtet werden soll, durch ein unabhängiges Gutachterbüro untersuchen lässt, welche Immissionen diese Anlage voraussichtlich in der Umgebung verursachen wird und ob besser geeignete Standorte zur Verfügung stehen, die geringere Belastungen für die jeweils betroffenen Anwohner mit sich bringen.
Mit Hilfe des unabhängigen Gutachters kann die Gemeinde die Entscheidung für einen weniger belastenden Standort fachlich begründen und meist auch durchsetzen.

Lassen die Mobilfunkbetreiber die nötige Kompromissbereitschaft vermissen, kann die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung verbindliche Festsetzungen treffen, in welchen Gebieten Mobilfunk-Sendeanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Dies wird auch als „Mobilfunk-Standortkonzept“ bezeichnet.


Welche Gutachter sind geeignet?

Damit der Gutachter die Gemeinde bei der Suche nach weniger belastenden Standorten unterstützen kann, ist es erforderlich, dass er in seinen Gutachten Aussagen zur Reichweite der Standorte und zur sich daraus ergebenden Versorgungssituation macht. Auch sollte er vom Netzbetreiber angegebene Gründe für die Eignung oder Nichteignung eines Standorts unabhängig überprüfen.
Bei FEE-geförderten Gutachten und bei Gutachten, die in der Rolle eines öffentlich bestellten und beeidigten EMF-Sachverständigen erstellt werden, sind Aussagen zur Reichweite oder Versorgung nicht erlaubt (Informationen zu FEE-geförderten Gutachten finden Sie hier).

Unabhängige Gutachter, die sich diesen Einschränkungen nicht unterwerfen, finden Sie unten.


Warum sollte die Gemeinde auf die Standortwahl Einfluss nehmen?

Mobilfunk-Sendeanlagen werden meist mit hoher Sendeleistung betrieben, weil sie ein großes Gebiet abdecken und auch Geräte in Gebäuden versorgen sollen. Die Grenzwerte für zulässige Belastungen durch Mobilfunksender liegen in Deutschland bei einer Feldstärke von etwa 39.000 mV/m bis 61.000 mV/m (Millivolt pro Meter). Dies entspricht einer Leistungsflussdichte zwischen gut 4.000.000 und knapp 9.900.000 μW/m² (Mikrowatt pro Quadratmeter).
Die Baubiologie empfiehlt am Schlafplatz eine Begrenzung der Belastung auf höchstens 10 μW/m², für empfindliche Personen auf 0,1 μW/m², was einer Feldstärke von ca. 61 mV/m bzw. 6 mV/m entspricht. Immer mehr Studien der unabhängigen Wissenschaft zeigen ein Krebsrisiko und andere Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung auf. Freiwillige haben in mehreren Orten eine Häufung von Krebsfällen in den Hauptstrahlrichtungen von Mobilfunksendern dokumentiert.


Durch die Wahl besser geeigneter Standorte kann die entstehende Belastung in günstigen Fällen spürbar verringert werden. Dies zeigen auch die folgenden Abbildungen.
Anlagenstandorte werden meist lange Zeit, oft mehrere Jahrzehnte lang, beibehalten. Deshalb ist es wichtig, sie sorgsam auszuwählen.


Immissionskarte zeigt hohe Belastung durch einen Standort im Ort

Standort im Ort führt zu hoher Belastung
Bildquelle und weitere Informationen: funktechanalyse.de

Immissionskarte zeigt geringere Belastung durch einen Standort im Außenbereich

Geringere Belastung durch einen Außenstandort
Bildquelle und weitere Informationen: funktechanalyse.de


Warum ist Vorsorge wichtig?

Die gesetzlichen Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen der ICNIRP. ICNIRP ist die Abkürzung für englisch „Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“. Die ICNIRP ist jedoch ein privater Verein von etwa zwölf industrienahen Wissenschaftlern, die niemandem Rechenschaft ablegen müssen.
Nach den Richtlinien der ICNIRP sollen ihre Empfehlungen nur vor „kurzfristigen, unmittelbare gesundheitlichen Auswirkungen (…) durch erhöhte Gewebetemperaturen“ schützen. Sie schützen also erstens nicht vor Langzeitwirkungen und zweitens nicht vor Kurzzeitwirkungen, die auf anderen Ursachen als erhöhter Gewebetemperatur beruhen. Die von der unabhängigen Wissenschaft entdeckten gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung beruhen zum allergrößten Teil nicht auf übermäßiger Erwärmung, sondern auf anderen Effekten.


Adressen von Gutachtern

Mir sind folgende Büros bekannt, die nach Einschätzung von Diagnose-Funk e.V. „unabhängig von Betreiberinteressen Gutachten und Standortanalysen durchführen und dabei nicht staatskonform argumentieren“:

Dipl.-Ing. (FH) Hans Ulrich, München: www.funktechanalyse.de

EMF-Institut Dr. Peter Nießen, Köln: www.emf-institut.de

Dipl.-Ing. Dietrich Ruoff, Erkenbrechtsweiler (zwischen Ulm und Stuttgart): www.ibaum.com

enorm gmbh, Johannes Kamp, München: www.enorm.de


Dokumente

Zu diesem Thema gibt es ein Infoblatt „Vorsorge beim Mobilfunk: Was können Kommunen tun?“ (PDF, 1,8 MB).

Es kann in gedruckter Form beim Autor dieser Seite bestellt werden.

Dipl.-Ing. Hans Ulrich stellt auf seiner Internetseite eine zehnseitige Informationsbroschüre zur Verfügung:

PDF, 905 KBWebseite

(Für das Thema „Kommunale Vorsorge“ sind vor allem die Seiten 7 bis 10 relevant.)

Auf der Internetseite der Stadt Füssen ist das von Herrn Dr. Peter Nießen erstellte Mobilfunkkonzept für den Zweckverband Allgäuer Land veröffentlicht.

Diagnose-Funk e.V. hat einen 96seitigen Ratgeber „Kommunale Handlungsfelder“ veröffentlicht.

Viele Inhalte daraus sind auch auf der Webseite von Diagnose-Funk verfügbar.

Bestellmöglichkeit des gedruckten Hefts im Shop von Diagnose-Funk.

Inhaltsverzeichnis des Ratgebers (PDF, 263 KB)